...gibt’s keine (mehr).
Zugegeben: Auch ich bin dem
Irrglauben
verfallen (gewesen), man müsse sich gegen rechtliche Konsequenzen mit Standard-Klauseln (“Haftungsausschluss”, “Disclaimer”) absichern. Insbesondere im Hinblick auf das viel zitierte Urteil des Landgerichts Hamburg, Az. 312 O 85/98 –
“Haftung für Links”
Dabei hieß es gerade in diesem Urteil, dass ein solcher Standard-Haftungsausschluss unzureichend
ist!
Der Beklagte wollte sich absichtlich hinter diesem “Disclaimer” verstecken, um ungestraft auf Seiten zu verweisen, die einen Anderen (den Kläger) krass beleidigten.
Und seitdem wird gerade das, was im wahrsten Sinne des Wortes “verurteilt” wurde, überall auf allen möglichen Homepages verwendet – mit Hinweis auf genau dieses verurteilende Urteil...
Hierzu interessante Links, von denen ich mich ausdrücklich NICHT distanziere (besonders den “Disclaimer” empfehle ich jedem – zum Schießen...):
Über genau dieses Urteil (incl. dem Urteilstext selbst): http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.html
Der geilste Disclaimer, den ich kenne: http://www.rehbein-dortmund.de/disclaimer.html
Rund um andere wichtige und
unwichtige Sachen im Internet (in genauso amüsanter Schreibweise und sehr informativ) http://www.rehbein-dortmund.de/internet.html
Und hier noch etwas speziell
für Daniel Rehbein, sollte er diesen Text hier lesen: Den Counter unten (und die anderen Counter auf meiner Website) habe ich
absichtlich gelassen (im memoriam web.pubertäre Phase). Und den Counter unten schon allein deswegen, weil er ausnahmsweise WIRKLICH jemanden interessiert – nämlich “Rumpelstilschen” aus
dem Gästebuch-Eintrag
Nr.19... Ansonsten ein dickes
Lob an dich für deine gleichermaßen informativen wie unterhaltsamen Texte! Einen haste hiermit (ich betone das Wort “hiermit”, denn das kann man ja gar nicht genug betonen) bekehrt! Weiter so!
:-)
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